Verträge im Recht-Testbed Industrie 4.0 – Vertragsabschluss und -durchführung in der Zukunft

Prof. Dr. Georg Borges

Wie werden wir in 20 Jahren Verträge abschließen und durchführen? Diese Leitfrage ist gewissermaßen das Motto der im RTB geleisteten Forschung und Entwicklung im Bereich des Vertragsrechts. Die Antwort enthält, wie es für das Recht typisch ist, eine Differenzierung.

Einerseits genauso wie vor 2000 Jahren:

Wenn wir uns den Luxus gönnen, auf dem Wochenmarkt Obst und Gemüse einzukaufen, werden wir immer ganz persönlich dort sein und an einem Stand, der uns vertrauenswürdig scheint, mit einem Menschen über den Gegenstand und vielleicht auch den Preis des Vertrags sprechen. Wir werden den Blumenkohl persönlich in Empfang nehmen und vielleicht mit der anderen Hand den Kaufpreis in Bargeld entrichten – nicht viel anders als zu Zeiten des römischen Marktplatzes, der gewissermaßen das Vorbild für die Entwicklung des Vertragsrechts war.

Andererseits ganz anders als vor 20 Jahren:

Die Durchführung vertraglicher Beziehungen in der Industrie wird bei Standardverträgen weitgehend automatisiert sein. Die Bildung von Vertrauen als Voraussetzung für den Vertragsabschluss wird automatisiert, durch sog. Software-Agenten, erfolgen. Durch spezielle Software, die wir als Vertrauensagenten bezeichnen, werden Unternehmen ad hoc, also für ein konkretes Geschäft, neue potentielle Vertragspartner im Hinblick auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüfen und abhängig davon in Vertragsverhandlungen übergehen. Durch Vertragsverhandlungsagenten werden die Bedingungen des Vertrags automatisiert ausgehandelt und bis zur Abschlussreife geführt. Ein Vertragsabschlussagent wird den Vertrag abschließen und dokumentieren. Die Vertragsdurchführung erfolgt häufig durch sog. smart contracts, also durch Systeme, die automatisiert den Leistungsaustausch überwachen. Dabei wird insbesondere die Bezahlung für eine Leistung automatisiert ausgelöst, der Nachweis für die Leistungserbringung wird durch das System erbracht. Wenn etwa bei einem Beförderungsvertrag durch Sensoren festgestellt wird, dass das Beförderungsgut den Bestimmungsort erreicht hat, wird die Bezahlung der Transportvergütung automatisch veranlasst und durchgeführt. Und wenn die Systeme erkennen, dass das transportierte Gut der gekauften Ware entspricht, die ihrem äußeren Anschein nach vollständig und unversehrt ist, wird ebenfalls automatisiert der Kaufpreis gezahlt, sei es über das normale Banksystem, sei es über Kryptogeld.

Wir stellen ein!

Das Institut für Rechtsinformatik sucht Wissenschaftliche Mitarbeiter. Bewerben Sie sich jetzt! Infos unter: www.it-recht-karriere.de

 

BMWi Projekt: INITIATIVE

Im Projekt »INITIATIVE« arbeitet das Team um Prof. Borges an KI-gestützter Kommunikation für autonome Fahrzeuge im Verkehr. Mehr...

Recht-Testbed

Der Lehrstuhl von Professor Borges erarbeitet im BMWi-Projekt »Recht-Testbed Industrie 4.0« Lösungsansätze für die Industrie 4.0. Mehr...

Copyright © 2024 Institut für Rechtsinformatik.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.