Welche Möglichkeiten haben Betroffene, wenn ihre Daten missbraucht wurden? Wie ermittelt eine Aufsichtsbehörde bei Verstoß die Höhe eines Bußgeldes? Themen wie diese präsentierte Rechtsanwalt Jan Spittka am 2. Februar im Rahmen der öffentlichen Vorlesungsreihe "Datenschutz in der Praxis". Mehr als 150 Teilnehmer verfolgten online die kenntnisreichen Darstellungen seines Vortrags „Die Durchsetzung der DS-GVO in der Praxis".

Jan Spittka arbeitet als Counsel bei der international agierenden Kanzlei DLA Piper und beschäftigt sich seit 16 Jahren mit dem Datenschutz – also lange, bevor das Thema Datenschutz in der Öffentlichkeit angekommen war. Dementsprechend umfassend verfolgte Spittka die Entwicklungen von Anfang an und schilderte anschaulich ausgewählte Beispiele, etwa das Thema Bußgelder: Bewegten sich diese 2018 noch im moderaten vierstelligen Bereich, so zwischen 2.000 und 5.000 Euro, ist es heute keine Seltenheit mehr, wenn Aufsichtsbehörden zweistellige Millionenbeträge veranschlagen. Große Konzerne wie H&M, google oder Amazon führen die Liste an. Einigungen erfolgten teilweise außerhalb des Gerichts, teilweise aber auch nicht. Vonseiten der Datenschutzaufsichtsbehörden gab er Einblick, wie man die Höhe eines Bußgeldes ermittelt.

Spittka stellte darüber hinaus vor, welche Möglichkeiten betroffenen Personen zur Verfügung stehen, wenn ihre Daten missbraucht wurden. Er legte dar, welche Schäden es geben kann, etwa materielle oder gar physische und wie ein Geschädigter einen Schadensersatz geltend machen kann.

 

 

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Die nächsten Termine:

09. Februar 2021

Der Auskunftsanspruch des Betroffenen nach der DSGVO

Dr. Jürgen Hartung, Oppenhoff & Partner, Partner

16. Februar 2021

Pandemie und Datenschutz – die Corona-Warn-App

Mathias Cellarius, SAP SE, Konzerndatenschutzbeauftragter

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