Wie lässt sich Datenschutz in einem Unternehmen organisieren? Brauchen Mitarbeiter eine Schulung bezüglich Datenschutz? Dr. Claus-Dieter Ulmer, Konzernbeauftragter für den Datenschutz der Deutschen Telekom AG, bot am 19. Januar mit seinem packenden Vortrag über 150 Teilnehmern einen spannenden virtuellen Abend mit hochinteressanten Informationen und wichtigen Tipps und Beispielen rund um den Datenschutz im Unternehmen.

 

Ob klein oder groß – die Organisation des Datenschutzes im Unternehmen braucht eine Strategie. Für Ulmer bildet eine auf das Unternehmen abgestimmte Strategie das A und O jedes Datenschutzes. Er empfiehlt daher jedem Datenschutzbeauftragten oder Unternehmer, sich erst mal ein Bild über das Niveau des Datenschutzes in seinem Unternehmen zu verschaffen. Zur Erhebung dessen können unter anderem beispielsweise regelmäßige Mitarbeiter-Befragungen dienen. Wichtig ist es, zu erkennen, wo und in welchem Umfang Hilfe und Nachbesserung nötig ist.

Der Datenschutz-Experte erzählte über Aufbau und Organisation des Datenschutzes bei der Telekom und gewährte Einblick in Systeme und Instrumente, die bei der Telekom Anwendung finden. Gerade in einem Unternehmen, in dem Unmengen an sensiblen Daten zusammenlaufen, kommen Fragen auf nach Verbleib der Daten, nach dem Schutz und der Nutzung. 2018 etwa gingen um die 4.300 Anfragen zu diesem Thema ein.

Getreu des Vortrag-Titels „Datenschutz im Unternehmen – unter Berücksichtigung aktueller gerichtlicher Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen“ thematisierte Ulmer auch datenschutzrechtliche Bereiche, in denen bisher keine einheitlichen rechtlichen Grundlagen geregelt sind, etwa beim Zugriff auf  europäische Daten durch Drittländer oder d bei der Regelung von Cookie-Einstellungen. Er zeigte auf, dass bei Verstößen oder Versäumnissen Datenaufsichtsbehörden aus ganz Europa den Unternehmen Strafen in Millionenhöhe auferlegen können.

 

 

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Die nächsten Termine:

26. Januar 2021

Die Datenübermittlung in Drittstaaten als Sündenfall? Schrems II und die Folgen

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

02. Februar 2021

Die Durchsetzung der DSGVO in der Praxis

Jan Spittka, DLA Piper, Counsel

09. Februar 2021

Der Auskunftsanspruch des Betroffenen nach der DSGVO

Dr. Jürgen Hartung, Oppenhoff & Partner, Partner

16. Februar 2021

Pandemie und Datenschutz – die Corona-Warn-App

Mathias Cellarius, SAP SE, Konzerndatenschutzbeauftragter

 

 

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