Zertifikat "IT-Recht und Rechtsinformatik"

Das Zertifikatsstudium wird im seit dem Wintersemester 2016/2017 angeboten. Für Informationen wenden Sie sich der per E-Mail an Marcel Detemple oder Marc Rose.

Zertifikatsstudium an der Universität des Saarlandes

Das Zertifikat „IT-Recht und Rechtsinformatik“ bescheinigt die Ausbildung in wesentlichen Rechtsfragen und technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Im Bereich des IT-Rechts werden die für die Informationstechnologie relevanten Kenntnisse im Vertrags- und Deliktsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht sowie Aspekte von eJustice und eGovernment vermittelt. Das Zertifikatsstudium ist interdisziplinär aufgebaut: Die kompetente Lösung von Rechtsfragen setzt das Verständnis des zugrunde liegenden Sachverhalts voraus. Entsprechend werden die für die Erörterung des IT-Rechts notwendigen Grundlagen des Internets und der IT-Sicherheit in verständlicher Weise vermittelt.

Technisches Vorwissen ist dabei nicht erforderlich!

Einschreibung

Die Einschreibung für das Zertifikat »IT-Recht und Rechtsinformatik« ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
Bewerbungen sind grundsätzlich jederzeit möglich.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet jeweils am 31. März, für das Wintersemester jeweils am 30. September.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter der Rubrik »Bewerbungsverfahren«.

Die wichtigsten Fragen zum Zertifikatsstudium – FAQ

An wen richtet sich das Zertifikat?
Das Zertifikat steht Studierenden aller Fachrichtungen der Universität des Saarlandes offen. Externe können das Zertifikat als berufsbegleitende Qualifikation erwerben.

Kann ich andere Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Ja, die Schwerpunktbereichsprüfung der Schwerpunktbereiche 5 und 9 werden auf Antrag angerechnet. Daneben können gleichwertige Studienleistungen an anderen Hochschulen angerechnet werden.

Bis wann muss ich mich für das Zertifikat bewerben?
Der Einstieg in das Zertifikatsstudium ist jederzeit möglich, empfohlen wird der Studienbeginn zum Wintersemester.

Fallen für das Zertifikat Gebühren an?
Für an der Universität des Saarlandes eingeschriebene Studierende fallen keine Gebühren an. Nichtstudierende und Studierende anderer Hochschulen werden nach Zulassung als Gasthörer eingeschrieben. Die zu entrichtende Teilnahmegebühr für Gasthörer beträgt derzeit 155 Euro (plus 1,30 Euro Versicherungsgebühr) pro Semester.

Wir stellen ein!

Das Institut für Rechtsinformatik sucht Wissenschaftliche Mitarbeiter.
Bewerben Sie sich jetzt!

Infos unter: www.it-recht-karriere.de

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