SPB9: IT-Recht und Rechtsinformatik

Neue Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität des Saarlandes ab 1. Oktober 2024
Am 1. Oktober 2024 tritt die neue Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung der Universität des Saarlandes in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester 2024/2025 beginnen bzw. ihre Prüfung im März 2025 und später ablegen. Es haben sich im Vergleich zur bisherigen Regelung einige Änderungen ergeben, so umfasst das Studium im SPB9 nun 11 statt bisher 17 CP, auch gibt es Änderungen bezüglich der Abschlussprüfung.
Im Nachfolgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den neuen SPB9, die vollständige SPB-Ordnung finden Sie hier.

Profil
Der Schwerpunkt vermittelt die rechtlichen Grundlagen für wesentliche Lebensbereiche der digitalen Gesellschaft. Die rechtliche Kompetenz wird durch die technischen Kenntnisse im Bereich der Grundlagen des Internets und seiner Sicherheit ergänzt, die für die Bereiche E-Justice, E-Government und E-Business unerlässlich sind.
Die Inhalte des Schwerpunktes sind eng verzahnt mit den rechtlichen Grundlagen und verstehen sich daher als Vertiefung des Pflichtstoffs der ersten Juristischen Staatsprüfung (staatlicher Teil).
Der Schwerpunkt richtet sich an alle Studierenden, die sich für die rechtlichen Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Internet, Big Data, Robotik, Künstliche Intelligenz) und der digitalen Gesellschaft in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz qualifizieren wollen.
Beteiligte
- Prof. Dr. Georg Borges (Leiter des Schwerpunktbereichs)
- Prof. Dr. Hannes Ludyga
- Prof. Dr. Nikolaus Marsch
- Prof. Dr. Christoph Sorge
- sowie Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte der Fakultät
Studienverlauf
Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich über ein Jahr (zwei Semester). Es beginnt jeweils im Wintersemester jeden Jahres und endet mit einer Abschlussprüfung am Ende des darauffolgenden Sommersemesters. Die Abschlussprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur sowie entweder einer wissenschaftlichen Leistung im Rahmen eines Schwerpunktseminars, daneben ist noch eine mündliche Prüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung umfasst dabei jeweils den gesamten Stoff der Pflichtvorlesungen des Schwerpunktbereichs.
Wintersemester
- Urheberrecht (2 SWS)
- Einführung in das Datenschutzrecht (2 SWS)
- Zivilrechtliche Grundlagen des IT-Rechts (Einführung in das IT-Recht, 2 SWS)
- Technische Grundlagen des Internets (1 SWS)
- Gesamtumfang: 7 SWS
Sommersemester
- Zivilrechtliche Aspekte der Künstlichen Intelligenz (1 SWS)
- Internetsicherheit (2 SWS)
- Seminar (2 SWS)
- Gesamtumfang: 4 SWS
Gesamtumfang des -Studiums im SPB 9: 11 SWS
Eine Übersicht über die aktuell im Wintersemester 2024/2025 angebotenen Lehrveranstaltungen mit Links zu weiterführenden Informationen finden Sie hier.
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Explainable Intelligent Systems

Im Projekt »EIS« arbeitet das Team um Prof. Borges an der Frage, wie die Forderung nach Transparenz und Erklärbarkeit intelligenter Systeme rechtlich und technisch umgesetzt werden kann.
Recht-Testbed

Der Lehrstuhl von Professor Borges hat im BMWK-Projekt »Recht-Testbed Industrie 4.0« Lösungsansätze erarbeitet für die Industrie 4.0.