Information zum Bewerbungsverfahren gemäß § 1 Abs. 5 bis 7 Zertifikatsordnung IT-Recht und Rechtsinformatik

Bewerbung und Zulassung

Die Zulassung zum Zertifikatsstudium setzt gemäß § 1 Abs. 5 der Zertifikatsordnung eine vorherige Bewerbung voraus.

Die Bewerbung kann zum Wintersemester und zum Sommersemester erfolgen. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet jeweils am 31. März, für das Wintersemester jeweils am 30. September.

Bewerbungen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, soweit Studienplätze vorhanden sind.

Die Bewerbung ist schriftlich, unter Verwendung dieses Online-Formulars einzureichen. Die erforderlichen Anlagen zum Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung entsprechend der im Folgenden genannten Kriterien – insbesondere Lebenslauf und Belege über Ihre Prüfungsleistungen und bisherigen Erfahrungen zum Thema IT-Recht und Rechtsinformatik – fügen Sie der Bewerbung bitte als Anhänge bei.

Die endgültige Zulassung zum Zertifikatsstudium ist gemäß Art. 1 Abs. 7 der Zertifikatsordnung durch Einschreibung an der Universität des Saarlandes bedingt. Sofern Sie nicht bereits als Studierender eingeschrieben sind, ist Ihre Einschreibung als Gasthörer erforderlich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Zentrum für lebenslanges Lernen und gerne auch auf persönliche Anfrage.

Auswahlkriterien

Die Zertifikatsordnung sieht in § 1 Abs. 5 S. 2 vor, dass bei der Auswahl der Bewerber die Kriterien der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung zu berücksichtigen sind. Die danach zu ermittelnde Rangfolge der Bewerber bemisst sich nach den folgenden drei Kriterien.

1. Erfahrung

Studentische Bewerber
Im Falle von studentischen Bewerbern wird die Erfahrung nach dem Studienfortschritt beurteilt. Je weiter die Bewerber in Anzahl der Semester und von bereits erbrachten Prüfungsleistungen fortgeschritten sind, umso weiter vorne stehen sie in der Rangfolge der Zulassung.

Nicht-studentische Bewerber
Bei nicht-studentischen Bewerbern werden sowohl Berufserfahrung als auch Lebensalter berücksichtigt.

2. Leistung

Studentische Bewerber
Bei studentischen Bewerbern fließen die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, insbesondere auf den Gebieten des IT-Rechts und der Rechtsinformatik, in die Beurteilung ein. Die Rangfolge der Zulassung richtet sich nach der Qualität der Prüfungsergebnisse.

Nicht-studentische Bewerber
In Falle von nicht-studentischen Bewerbern wird die bisherige Leistung, insbesondere auf den Gebieten des IT-Rechts und der Rechtsinformatik, vor allem anhand besonderer beruflicher Qualifikationen (Fachanwaltstitel, Zertifikats-Abschluss Datenschutzbeauftragter, etc.) bemessen. Auch frühere Prüfungsleistungen werden berücksichtigt.

3. Interesse

Sowohl studentische als auch nicht-studentische Bewerber werden nach dem Grad ihres Interesses an den Gebieten des IT-Rechts und der Rechtsinformatik eingestuft. Hierbei ist die Intensität der Vorbefassung mit diesen Themen, etwa durch Praktika, Computer AG oder Fachlehrgänge, ausschlaggebend.

Wir stellen ein!

Das Institut für Rechtsinformatik sucht Wissenschaftliche Mitarbeiter. Bewerben Sie sich jetzt! Infos unter: www.it-recht-karriere.de

 

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