An wen richtet sich der LL.M "Informationstechnologie und Recht"?
Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen unc Absolventen aller Fachrichtungen: Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften und anderer "nichttechnischer" Studiengänge werden in die technischen Grundlagen eingeführt. Absolventinnen und Absolventen "nichtjuristischer" Studiengänge erhalten eine Ausbildung in Grundlagen des Rechts. Darüber hinaus können einzelne Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung für die (Fach-)Anwaltschaft, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare genutzt werden.
Wie und bis wann muss ich mich für den LL.M. "Informationstechnologie und Recht" bewerben?
Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt über die Website des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2019-2020 ist der 15.09.2019.
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen?
Voraussetzung für den Zugang zum LL.M.-Studium ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Studienumfang von mindestens 240 Leistungspunkten (Credit Points – CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Der Studiengang steht auch Juristen mit Ersten oder Zweiten Staatsexamen offen.
Fallen für das LL.M.-Studium Gebühren an?
Ja, der Studiengang LL.M. "Informationstechnologie und Recht" ist ein kostenpflichtiger Studiengang. Die Studiengebühr beträgt 3.750 € bei einem einjährigen Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium kommen ab dem dritten Semester Kosten in Höhe 600 € pro Semester hinzu (siehe im Einzelnen die Gebührenordnung). Neben dem Studienentgelt ist ein Sozialbeitrag an das Studierendensekretariat zu entrichten.
Zum Start des LL.M. ist die Studiengebühr für das Studienjahr 2019/2020 auf 2.950 € ermäßigt.
Informationen und Dokumente zum Download