Vorträge von Prof. Dr. Georg Borges

Im Rahmen des Fokusseminars der Helmholtz Research School on Security Technologies am 18.2.2016 referierte Prof. Dr. Borges zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für IT-Sicherheit. In seinem Fazit stellte er fest, dass nach geltendem Recht erhebliche Unklarheit in Bezug auf die materiellen Sicherheitsanforderungen besteht. Daher sprach Prof. Dr. Borges sich für innovative gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere eine Verbindung von rechtlichen Sicherheitsanforderungen an Standards aus. Zudem betonte er die Notwendigkeit interdiszipinärer Forschung zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für IT-Sicherheit.

Folien des Vortrags

Am 19. Juli 2015 hielt Prof. Borges auf dem 12. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts in Erfurt vor hochranigem Publikum aus Wissenschaft, Justiz und Praxis einen Vortrag zum »Identiätsdiebstahl im Online-Banking«. Er schilderte und diskutierte mit den Teilnehmern zahlreiche Rechtsfragen des Phishing. Insbesondere widmete sich Prof. Borges fragen der Risikotragung im Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde, sowie den Warnpflichten der Banken.

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Im Rahmen des »IKT Themenabends«, der gemeinsam von saarland.innovation&standort e.V., informatik.saarland, dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und der Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer (KWT) der Uni Saarland veranstaltet wurde, stellte Prof. Dr. Borges datenschutzrechtliche Anforderungen an das Cloud Computing dar. Inbesondere schilderte er das Problem einer nach aktueller Rechtslage notwendigen Vor-Ort-Kontrolle. Als Lösung warb er für die Idee einer Datenschutzzertifizierung. Im zweiten Teil des Vortrags widmete sich Prof. Dr. Borges dem Safe Harbor-Urteil des EuGH und dessen Konsequenzen.

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Auf dem 24. EDV-Gerichtstag am 24. September in Saarbrücken stellte Prof. Borges beweisrechtliche Aspekte der eIDAS-VO und der ZPO gegenüber. In seinem Vortrag erörterte Prof. Borges die Anwendbarkeit deutscher Beweisregeln auf elektronische Erklärungen. Dem stellte er die neuen, anch eIDAS-VO geltenden Regelungen gegenüber. Kritik übte Prof. Borges an der starken Fokussierung des europäischen Verordnungsgebers auf das elektronische Einschreiben. Gerade die Risikoverlagerung nach der neuen Regelung auf den Empfänger sei unangemessen.

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Am 17. Juli 2015 hielt Prof. Borges an der Universität Bonn vor hochranigem Publikum aus Wissenschaft, Justiz und Praxis einen Vortrag zum »Identiätsdiebstahl im Online-Banking«. Er schilderte und diskutierte mit den Teilnehmern zahlreiche Rechtsfragen des Phishing. Insbesondere widmete sich Prof. Borges fragen der Risikotragung im Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde, sowie den Warnpflichten der Banken.

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Der Lehrstuhl von Professor Borges erarbeitet im BMWi-Projekt »Recht-Testbed Industrie 4.0« Lösungsansätze für die Industrie 4.0. Mehr...

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