Dieses Fazit zog Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), am 7. Juni 2017 am Ende seines Vortrages "Lauter hohe Bußgelder ? – Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung". Der Vortrag fand im Rahmen der öffentlichen Vorlesungsreihe "Datenschutzrecht in der Praxis" des Instituts für Rechtsinformatik statt.
Thomas Kranig ging in seinem Vortrag vor allem auf die Neuerungen durch die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht einer Aufsichtsbehörde ein – beispielsweise eine Rechenschaftspflicht für Unternehmen – und sensibilisierte für Betroffenenrechte. Mit den Schlagworten „Plan, Do, Check and Act“ empfahl er Unternehmen eine neue prozessorientierte Herangehensweise für den Datenschutz und gab mit dem Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum 25. Mai 2018 eine praktische Orientierungshilfe an die Hand.
Die Folien seines Vortrags können Sie hier abrufen.